Experte werden im Begutachtungsverfahren

Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich an COST zu beteiligen:

Neben der Teilnahme an bereits laufenden COST-Aktionen können Sie neue COST-Aktionen initiieren oder als unabhängige/r Expertin/Experte im Begutachtungsverfahren tätig werden.

Die Anträge werden in einem einstufigen Verfahren ein bis zwei mal pro Jahr eingereicht und betragen maximal 15 Seiten. Für die Evaluierung werden die Anträge von mindestens drei unabhängigen Expertinnen und Experten begutachtet.

Sie müssen nicht zwingend einer wissenschaftlichen Einrichtung angehören, sollten aber in Ihrem Bereich eine umfassende Expertise aufweisen.

Die Themenbereiche bei COST sind nach den sechs OECD-Themenbereichen aufgeteilt:

  • Natural Sciences
  • Engineering & Technology
  • Medical & Health Sciences
  • Agricultural Sciences
  • Social Sciences
  • Humanities

Sie können bei der Regisitrierung als Expertin/Experte in e-COST eine Mehrfach-Auswahl tätigen. Ihren Forschungsbereich grenzen Sie nach "Science Field", "Science Sub-Field" und "Research Area" ein.

Als Expertin/Experte werden die Anträge im Peer-Review-Verfahren begutachtet. Sie erstellen bei der Evaluierung für jeden Antrag einen "evaluation report". Danach wird im Konsens mit den anderen Expertinnen und Experten eine erste "shortlist" und ein "consensus report" erstellt, es muss aber nicht zwingend zu einem  Einvernehmen kommen.

Als "External Expert" sollten Sie mindestens drei Anträge bewerten, dafür erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung.

COST strebt einen alters- und geschlechtsausgewogenenen Pool an Experten an, so dass insbesondere weibliche und / oder junge Personen eingeladen sind, sich als Experten zu registrieren.