Vom eingereichten Antrag zur COST-Aktion

Jeder COST-Antragstellende hat für die Einreichung bestimmte formale und stilistische Anforderungen zu beachten.

Zudem wird jeder eingereichte Antrag nach Ablauf des Sammlungsstichtags ("Collection Date", Einreichungsfrist des Open Calls) zunächst auf bestimmte Kriterien hin geprüft. Erst dann wird ein Antrag als "gültig" eingestuft und erhält Zugang zum Begutachtungsverfahren. Nähere Informationen zu den Prüfkriterien erhalten Sie auf der Seite COST-Evaluierungsverfahren beziehungsweise in den SESA Guidelines.